Erwachsene ab 18 Jahren melden sich bitte persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises, ersatzweise Reisepasses an. Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren benötigen die schriftliche Einwilligung des Erziehungsberechtigten. Kinder bzw. Jugendliche, die einen Ausweis als „Familienmitglieder“ hatten, gelten vom 18. Lebensjahr an als Erwachsene und benötigen einen „Einzelausweis“.
Gäste im Besitz einer Oberkircher Gästekarte erhalten während der Dauer ihres Aufenthaltes ebenfalls einen Mediatheksausweis.
Lehrkräfte und Erzieher/innen erhalten gegen Vorlage einer Bescheinigung der Institution und des Personalausweises einen Institutionsausweis.
Der Mediatheksausweis ist nicht übertragbar. Bitte teilen Sie Adressänderungen und Ausweisverlust umgehend persönlich, telefonisch 07802 82-175 oder per Mail
mediathek@oberkirch.de mit.
Ohne Mediatheksausweis ist leider keine Ausleihe möglich!