|
Gebühren und Leistungen
Gebührenordnung der Mediathek Oberkirch ab 1. Januar 2017
1. Jahresbeitrag:
Der Nutzer der Mediathek erhält einen Ausweis, der für die Dauer von 12 Monaten ab Ausstellungsdatum gültig ist. Für die Ausleihe von Medien werden folgende Gebühren erhoben:
Nutzer |
Gebühren |
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Schüler und Studenten bis 25 Jahre |
7,50 Euro |
Erwachsene |
18,00 Euro |
Familienausweis für Ehe-/Lebenspartner und deren Kinder bis 18 Jahre |
kostenfrei |
Schnupperausweis
(nur bei Neuanmeldungen, gültig für 20 aufeinanderfolgende Öffnungstage) |
4,00 Euro |
Folgende Personen sind von der Zahlung des Jahresbeitrages befreit:
- Inhaber der Oberkircher Gästekarte während der Dauer ihres Aufenthaltes
- Lehrkräfte und Erzieher/innen der Oberkircher Institutionen (Institutionsausweis), gültig für 12 Monate, gegen Vorlage einer Bescheinigung der Institution und des Personalausweises.
Bei Gutscheinaktionen oder für zeitlich befristete Aktionen kann die Mediatheksleitung kostenfreie Ausweise oder Gutscheine ausgeben.
2. Weitere Gebühren:
Leistung |
Gebühren |
Ersatzausweis (bei Verlust oder Beschädigung des Mediatheksausweises) |
3,00 Euro |
Vorbestellungen (pro reserviertem Medium inkl. Benachrichtigung) |
1,00 Euro |
DVD/Konsolenspiel-Ausleihe (pro DVD/Konsolenspiel) |
1,00 Euro |
Blu-ray-Ausleihe (pro Blu-ray) |
1,00 Euro |
Fernleihe (eines Fachbuchs im Dt. Leihverkehr inkl. Benachrichtigung) |
3,00 Euro |
Aufsatz-Besorgung (je nach Aufwand und Umfang, pro Aufsatz mindestens jedoch) |
3,00 Euro |
Kopien/Ausdrucke schwarz/weiß (pro DIN-A4-Kopie) |
0,20 Euro |
Kopien/Ausdrucke farbig (pro DIN-A4-Kopie) |
0,50 Euro |
Kopien/Ausdrucke schwarz/weiß (pro DIN-A3-Kopie) |
0,40 Euro |
Kopien/Ausdrucke farbig (pro DIN-A3-Kopie) |
1,00 Euro |
Beschädigte EDV-Etiketten oder Medien-Hüllen |
1,00 Euro |
Adressermittlung bei nicht gemeldeter Adress- oder Namensänderung |
2,00 Euro |
Stofftragetasche |
1,50 Euro |
Mahnpauschale je Brief |
2,00 Euro |
1. Säumnisgebühr/Mahnung (pro Medium) |
1,00 Euro |
2. Säumnisgebühr/Mahnung (pro Medium) |
3,00 Euro |
3. Säumnisgebühr/Mahnung (pro Medium) |
6,00 Euro |
Ersatzteile für Spiele |
2,00 Euro |
Bei Ersatz Bearbeitungsgebühr |
4,00 Euro |
Werden die Medien nach der 3. Mahnung nicht zurückgegeben, hat der Entleiher mit der 4. Mahnung/Rechnung zusätzlich zu den angefallenen Mahngebühren die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. den Ersatz der Medien zu tragen sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 8,00 € pro Medium zu entrichten.
Diese Gebührenordnung gilt ab Inbetriebnahme der Mediathek bis zum 30. Juni 2010. Nachträgliche Änderungen erfassen auch bereits bestehende Benutzungsverhältnisse.
Oberkirch, 16. Dezember 2016
|