Gebühren und Leistungen
Gebührenordnung der Mediathek Oberkirch ab 1. Januar 2017
 
1. Jahresbeitrag:
 
Der Nutzer der Mediathek erhält einen Ausweis, der für die Dauer von 12 Monaten ab Ausstel­lungs­datum gültig ist. Für die Ausleihe von Medien werden folgende Gebühren erhoben:


Nutzer Gebühren
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Schüler und Studenten bis 25 Jahre   7,50 Euro
Erwachsene 18,00 Euro
Familienausweis für Ehe-/Lebenspartner und deren Kinder bis 18 Jahre kostenfrei
Schnupperausweis
(nur bei Neuanmeldungen, gültig für 20 aufeinanderfolgende Öffnungstage)
4,00 Euro


Folgende Personen sind von der Zahlung des Jahresbeitrages befreit:
  • Inhaber der Oberkircher Gästekarte während der Dauer ihres Aufenthaltes
  • Lehrkräfte und Erzieher/innen der Oberkircher Institutionen (Institutionsausweis), gültig für 12 Monate, gegen Vorlage einer Bescheinigung der Institution und des Personalausweises.
 
Bei Gutscheinaktionen oder für zeitlich befristete Aktionen kann die Mediatheksleitung kosten­­freie Ausweise oder Gutscheine ausgeben.
 
2. Weitere Gebühren:


Leistung Gebühren
Ersatzausweis (bei Verlust oder Beschädigung des Mediatheksausweises) 3,00 Euro
Vorbestellungen (pro reserviertem Medium inkl. Benachrichtigung) 1,00 Euro
DVD/Konsolenspiel-Ausleihe (pro DVD/Konsolenspiel) 1,00 Euro
Blu-ray-Ausleihe (pro Blu-ray) 1,00 Euro
Fernleihe (eines Fachbuchs im Dt. Leihverkehr inkl. Benachrichtigung) 3,00 Euro
Aufsatz-Besorgung (je nach Aufwand und Umfang, pro Aufsatz mindestens jedoch) 3,00 Euro
Kopien/Ausdrucke schwarz/weiß (pro DIN-A4-Kopie) 0,20 Euro
Kopien/Ausdrucke farbig (pro DIN-A4-Kopie) 0,50 Euro
Kopien/Ausdrucke schwarz/weiß (pro DIN-A3-Kopie) 0,40 Euro
Kopien/Ausdrucke farbig (pro DIN-A3-Kopie) 1,00 Euro
Beschädigte EDV-Etiketten oder Medien-Hüllen 1,00 Euro
Adressermittlung bei nicht gemeldeter Adress- oder Namensänderung 2,00 Euro
Stofftragetasche 1,50 Euro
Mahnpauschale je Brief 2,00 Euro
1. Säumnisgebühr/Mahnung (pro Medium) 1,00 Euro
2. Säumnisgebühr/Mahnung (pro Medium) 3,00 Euro
3. Säumnisgebühr/Mahnung (pro Medium) 6,00 Euro
Ersatzteile für Spiele 2,00 Euro
Bei Ersatz Bearbeitungsgebühr 4,00 Euro


Werden die Medien nach der 3. Mahnung nicht zurückgegeben, hat der Entleiher mit der 4. Mah­nung/Rechnung zusätzlich zu den angefallenen Mahngebühren die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. den Ersatz der Medien zu tragen sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 8,00 € pro Medium zu entrichten.
 
Diese Gebührenordnung gilt ab Inbetriebnahme der Mediathek bis zum 30. Juni 2010. Nach­träg­liche Änderungen erfassen auch bereits bestehende Benutzungsverhältnisse.
 
Oberkirch, 16. Dezember 2016

   
Mediathek Oberkirch


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